|
Philippe Koch, Rechtsanwalt, D.E.A. (Paris II), Avocat à la Cour de Paris
studierte in Freiburg i. Br., Berlin, München und Paris Rechtswissenschaften. Nach Beendigung des Studiums in Deutschland absolvierte er ein juristisches Studium des französischen Rechts für Postgraduierte an der Universität Panthéon-Assas in Paris (Université Paris II), welches er mit dem Diplôme d’Étude Approfondie (D.E.A.) abschloss. Als Rechtsreferendar war Philippe Koch unter anderem in einer führenden deutsch-französischen Rechtsanwaltskanzlei in Paris tätig. Er absolvierte ferner Ausbildungsstationen beim Auswärtigen Amt (Generalkonsulat Sao Paulo/Brasilien) und bei der Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ). Er war ferner Mitglied mehrerer internationaler Wahlbeobachtungsmissionen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) in osteuropäischen Staaten.
Seit 1999 ist Philippe Koch als Rechtsanwalt in Berlin tätig. Er war in der Sozietät Herwig & Sexauer für die Bereiche Arbeits- und Gesellschaftsrecht sowie für den deutsch-französischen Rechtsverkehr zuständig. Im Jahr 2000 wurde Philippe Koch als französischer Rechtsanwalt in Paris (Avocat à la Cour) zugelassen und Partner der Sozietät Herwig Sexauer Koch. Philippe Koch war ferner als Dozent für Schulungen im Zivil- und Arbeitsrecht bei einem führenden deutschen Bildungsträger im Bereich der Erwachsenfortbildung tätig.
Philippe Koch veröffentlichte mehrere juristische Fachaufsätze in der französischen Zeitschrift „LEGIPRESSE“ sowie juristische Kolumnen in der französischen Zeitung „Trait D’Union“. Er ist Mitglied der deutsch-französischen Juristenvereinigung.
Neben seinen Muttersprachen deutsch und französisch beherrscht Philippe Koch die englische Sprache in Wort und Schrift.
|