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Wir beraten und vertreten französische Privatpersonen und Unternehmen in Deutschland und in Kooperation mit der französischen Rechtsanwaltskanzlei GÖGLER, HEUSELE pp. deutsche Privatpersonen und Unternehmen in Frankreich in folgenden Bereichen:
- Erwerb und Veräußerung von Immobilien in Frankreich
- Deutsch-französisches Familien- und Kindschaftsrecht
- Deutsch-französisches Erb- und Schenkungsrecht
- Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen deutscher Gläubiger in Frankreich:
- Forderungseintreibung in Frankreich - Anerkennung und Vollstreckung deutscher Urteile in Frankreich
- Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen französischer Gläubiger in Deutschland:
- Forderungseintreibung in Deutschland
- Anerkennung und Vollstreckung französischer Urteile in Deutschland
- Niederlassungsrecht/Gründung von Unternehmensniederlassungen in Deutschland und in Frankreich
- Vertragsrecht / Gestaltung und Anpassung von Verträgen an die Rechtsordnungen Frankreichs bzw. Deutschlands
Ferner vertreten wir
- deutsche Spediteure und Frachtführer in Frankreich im Zusammenhang mit Verstößen gegen die französische Straßenverkehrsordnung.
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